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Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Ausführung der Lieferungen oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Firma Elektrotechnik Niedermowwe sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote der Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fern-schriftlichen Bestätigung der Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH. Das gleich gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Die Angestellten der Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 3 Preise

Soweit nicht anders vereinbart, hält sich die Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH an die in ihren Angeboten angegebene Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH Preise zzgl. der jeweiligen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Lieferungen und Leistungen für die keine Preisvereinbarung getroffen wurde, werden nach den „Allgemeinen im Angebot angegebenen Stundensätzen“ der Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH abgerechnet.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

1. Termin und/oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH die Vertragserfüllung wesentlich erschweren bzw. unmöglich machen, hat die Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich bei Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten auftreten. Die Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH ist berechtigt, vereinbarte Fristen und Termine um die Dauer des Hinderungsgrundes zzgl. einer angemessenen Zeit für die Wiederaufnahme der Arbeiten zu verschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als einen Monat dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH von ihren Verpflichtungen frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH nur berufen, wenn sie den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
4. Die Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistung jederzeit berechtigt.

§ 5 Leistungspflicht

Die Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen durch zuverlässige Dritte zu bewirken.
§ 6 Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH 14 Tage nach Rechnungserstellung ohne Abzug zahlbar.
2. Der Vertragspartner der Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH ist zur Aufrechnung, zur Rückhaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 7 Gewährleistung

Soweit der Auftraggeber kein Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist, gilt eine Gewährleistungszeit von einem Jahr als vereinbart. Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Haftungsbeschränkung

1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Elektrotechnik Niedermowwe GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
2. Als Haftungshöchstbeträge gelten die jeweils über die Betriebshaftpflicht versicherten Summen für Personen-, Sach-, Vermögens- und Bearbeitungsschäden.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH behält sich das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Das gilt auch für einen etwaigen Kontokorrentsaldo zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist berechtigt, die von der Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern oder weiter zu verarbeiten. Eine Verarbeitung oder Umbildung durch den Besteller wird stets für die Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, der Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Auftraggeber trifft hiermit alle ihm aus der Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Forderung an Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH ab. Im Fall der Vertragsverletzung durch den Besteller, insbesondere im Falle des Zahlungsverzuges, ist die Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH berechtigt, die Rückgabe der gelieferten Waren zu verlangen.

§ 10 Urheberrecht

Liefern die Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH Software und/oder Steuerungspläne, sind diese urheberrechtlich geschützt und können nur mit schriftlicher Genehmigung der Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH anderweitig genutzt und geändert werden.

§ 11 Überstunden und Sonn- und Feiertagszuschläge

Mehrarbeit über acht Stunden pro Tag wird wie folgt berechnet: die ersten beiden Stunden (+25% Aufschlag zum Stundensatz), ab der dritten Stunde (+50% Aufschlag zum Stundensatz). Nachtarbeit von 20:00-6:00 Uhr wird mit einem Aufschlag zum Stundensatz von 50% berechnet. An Samstagen werden die ersten beiden Stunden mit +25% zum Stundensatz und ab der dritten Stunde mit +50% Aufschlag zum Stundensatz berechnet. Arbeiten an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen werden mit +100% Aufschlag zum Stundensatz pro Stunde berechnet.

§ 12 Reise- und Übernachtungskosten

Für Arbeitsaufwände die länger als acht Stunden beanspruchen gelten die gesetzlich wirksamen Verpflegungsmehraufwände. Diese werden gesondert berechnet. Erfordert der auszuführende Auftrag eine Übernachtung werden die Kosten der Übernachtung ebenfalls gesondert berechnet.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Elektrotechnik Niedermowwe GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gütersloh ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervor die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.